Pflegeheimkosten – Zusammensetzung und Berechnung

Die Pflegekosten berechnen sich wie folgt:

Die Kosten für eine stationäre Pflege sind in drei Positionen unterteilt:

♦ Pflegesatz
♦ Kosten für Unterkunft und Verpflegung
♦ Investitionskosten

Mit dem Pflegesatz werden die Pflegeleistung und die soziale Betreuung finanziert. Zu beachten ist, dass der Pflegesatz dabei nach sogenannten Pflegegraden differenziert wird.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung beinhalten u.a. die Nebenkosten für das Pflegeappartement sowie die Bereitstellung von Verpflegung (Essen und Trinken).

Die Investitionskosten sind Aufwendungen, die dem Träger von Pflegeheimen im Zusammenhang mit der Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und den technischen Anlagen entstehen.

Die einzelnen Positionen sind:
Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten abzüglich Zuschuss der Pflegekasse.

Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach den Pflegegraden (vorher Pflegestufen). Sie wird unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln gewährt. Voraussetzung ist natürlich, dass der Pflegebedürftige eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung abgeschlossen hat.

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